Falls jemand bei uns in die Therapie eintreten möchte, so muss er oder sie sich schriftlich
mit einem kurzen Lebenslauf und einer kurzen Begründung bei uns bewerben. Falls wir in
absehbarer Zeit einen Platz frei haben, wird der Bewerber oder die Bewerberin zu einem
Aufnahmegespräch eingeladen. Ein Aufnahmegespräch findet in der Regel in nüchternem,
d.h. drogen- und alkoholfreiem Zustand statt. Über Ausnahmen (z.B. wenn jemand in einem
Methadonprogramm ist) muss mit der Aufnahmeleitung diskutiert werden.
Anschliessend an dieses Gespräch wird entschieden, ob wir eine Aufnahme befürworten.
Falls auch der Bewerber oder die Bewerberin bei uns eintreten möchte, wird das weitere
Vorgehen je nach Lage abgemacht.
Eine Aufnahme setzt voraus, dass jemand unser Konzept und unsere Hausordnung akzeptiert und bereit
und fähig ist, am Therapieprogramm unseres Instituts teilzunehmen.
Für den definitiven Eintritt muss der körperliche Entzug erfolgt sein und eine
Kostengutsprache vorliegen.
Für eine Aufnahme in unsere teilstationären Einrichtungen in Windisch und Brugg kann mit
den dortigen Mitarbeitern direkt schriftlich, per Email oder telefonisch Kontakt aufgenommen
werden.
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Stationär / Internat Egliswil |
Nebenkosten im stationären Bereich |
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K. aus dem Kanton Aargau
K. aus anderen Kantonen
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Teilstationär / Betreutes Wohnen |
Windisch und Brugg |
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K. aus dem Kanton Aargau
K. aus anderen Kantonen
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Wohnexternat/ambulante Nachsorge |
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Alle K. Fr. 30.-/ Tag |
Die Krankenkasse- und Unfallversicherung (inkl. Selbstbehalt) ist Sache der KlientInnen.
In der teilstationären und ambulanten Therapiephase beteiligen sich die Klienten und Klientinnen entsprechend ihren Möglichkeiten (Einkommen) an den Therapiekosten. Die Beteiligung wird mit dem jeweiligen Kostenträger abgesprochen.