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Nachbetreuung

Der Übergang vom Aufenthalt in einer teilstationären Einrichtung in die Selbständigkeit stellt eine nachhaltige Veränderung des Lebensalltags dar und geht meistens einher mit Verunsicherung und Respekt vor einer noch ungewissen Zukunft.

Wir legen deshalb grossen Wert auf einen sorgfältigen Therapieabschluss und planen gemeinsam mit den Klienten und Klientinnen die ersten Schritte im selbständigen Leben, Wohnen und Arbeiten. Unsere Begleitung im Rahmen der Nachbetreuung dauert in der Regel drei bis sechs Monate. Wir bieten folgende Nachbetreuungsmöglichkeiten an:

Individuelle Nachbetreuung

Darunter verstehen wir eine individuell an die Bedürfnisse der Klienten und Klientinnen angepasste ambulante psychotherapeutische und/oder sozialdienstliche Nachbetreuung. Diese besteht aus therapeutischen und bei Bedarf sozialdienstlichen Einzelterminen.

Wohnbegleitung

Klienten und Klientinnen wohnen in ihrer eigenen Wohnumgebung und organisieren ihren Alltag grundsätzlich selbständig.

Die Wohnbegleitung bietet ebenfalls eine ambulante psychotherapeutische und sozialdienstliche Unterstützung. In diesem Rahmen können therapeutische Einzel- und/oder Paargespräche und nach Bedarf sozialdienstliche Einzeltermine in Anspruch genommen werden . Auf Wunsch des Klienten oder der Klientin oder auf Verlangen des Kostenträgers wird der Lohn gemeinsam verwaltet. Ausserdem besteht während dieser Zeit die Möglichkeit für eine maximal dreiwöchige Krisenintervention in eines unserer teilstationären Häuser zurückzukehren.

Vermittlung an andere Fachpersonen

Schliessen Klienten und Klientinnen ihre teilstationäre Therapie ab ohne die Nachbetreuung durch das Betreute Wohnen zu beanspruchen, vermitteln wir sie an externe Fachpersonen weiter (z.B. ags Suchtberatung, Bewährungshilfe, Fachdienste, PsychotherapeutInnen). Im Rahmen des Therapieabschlusses findet in der Regel ein Übergabegespräch statt.

Hier können Sie das Kurzkonzept als PDF herunterladen: Kurzkonzept Nachbetreuung