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Therapie- und Lebenshaltungskosten

Therapiekosten

Die Therapiekosten betragen für das Betreute Wohnen Fr. 150.- pro Tag und werden durch den Kostenträger finanziert. In den Therapiekosten enthalten sind die Betreuung (therapeutische Einzelgespräche, Wohngruppen und Sozialdienst) und die Kosten für das Wohnen.

Lebenshaltungskosten

Zusätzlich zu den Therapiekosten benötigen die Klienten und Klientinnen ein monatliches Budget für die Lebenshaltungskosten (Essen, Bahnfahrten, Kleidung, etc.). Dieses wird individuell in Zusammenarbeit mit dem dafür zuständigen Kostenträger erstellt und beruht auf den Richtlinien der SKOS (Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe) sowie kantonalen Vorgaben.

Löhne und andere Einkünfte der Klienten und Klientinnen werden durch das Betreuungsteam verwaltet. Der Kostenträger hat grundsätzlich Anspruch auf das Einkommen unserer Klienten und Klientinnen, d.h. sie beteiligen sich an den Therapie- und Lebenshaltungskosten.

Nachbetreuung

Wohnbegleitung:

Die Wohnbegleitung kostet Fr. 30.- pro Tag und wird in der Regel durch den Kostenträger finanziert. Es beinhaltet die Kosten für die ambulante therapeutische Begleitung (Einzelge-spräche, ev. Paargespräche) und den Sozialdienst. Ausserdem besteht während der Zeit der Nachbetreuung die Möglichkeit für eine maximal dreiwöchige Krisenintervention in eines unserer teilstationären Häuser zurückzukehren.

Individuelle Nachbetreuung:

Die Kosten für die individuelle Nachbetreuung werden in der Regel durch die Klienten und Klientinnen getragen und betragen, abhängig von deren finanzieller Situation, Fr. 80.- bis 120.- pro Therapiestunde.