Aufgenommen werden Menschen mit Sucht- und/oder anderen Lebensproblemen, die Unterstützung auf dem Weg zur Selbständigkeit brauchen. Unser Angebot richtet sich an Männer und Frauen ab 16 Jahren, die in der Regel eine stationäre Suchttherapie abgeschlossen haben. Bei geeigneten Voraussetzungen können auch Menschen aus einer ambulanten Therapie oder direkt aus einer Drogenentzugsstation aufgenommen werden.
Das Betreutes Wohnen Windisch/Brugg ist eine Einrichtung der Stiftung für Sozialtherapie und arbeitet mit den anderen Institutionen der Stiftung zusammen.
Unsere Klientinnen und Klienten bringen die Fähigkeit und Bereitschaft mit
· sich im Alltag selbständig zu bewegen und zu organisieren
· sich auf den Therapieprozess einzulassen
· sich an die Hausregeln und den Therapievertrag zu halten
Aufnahmebedingungen sind
· Vollständiger körperlicher Entzug
· In der Regel abgeschlossene stationäre Therapie
· Gültige Kostengutsprache
· Externe Tagesstruktur von mindestens 60 % oder fünf Halbtagen pro Woche
· Abgeschlossenes Aufnahmeprozedere
- schriftliche Bewerbung
- Vorstellungsgespräch
· Negative Urinprobe bei Eintritt
Der Eintritt kann freiwillig, d.h. ohne rechtliche Auflagen oder im Rahmen des Massnahmenvollzugs nach Art. 44 StGB oder im Rahmen eines Fürsorgerischen Freiheitsentzugs erfolgen. Aufnahmen mit gesetzlichen Auflagen erfolgen nur nach Vorliegen einer entsprechenden Verfügung der zuständigen Behörde.
Jugendliche unter 18 Jahren werden auch mit Auflagen der Jugendanwaltschaft oder des Jugendgerichts aufgenommen. Das Einverständnis des Inhabers oder der Inhaberin der elterlichen Gewalt muss schriftlich vorliegen.
Zielsetzungen des Therapieaufenthalts
Ausgewogene Lebensgestaltung unter Alltagsbedingungen:
· Erweiterung und Erprobung von Selbständigkeit und Eigenverantwortung im lebenspraktischen Bereich, wie bspw.
- Bewältigung einer eigenen Haushaltführung
- Einhalten des Budgets
- Selbständige Erledigung der administrativen Pendenzen
· Integration in ein positives soziales Umfeld wie bspw.
- Aufbau und Pflege eines unterstützenden sozialen Netzes
- Ausgewogene Freizeitgestaltung
· Integration in ein positives berufliches Umfeld wie bspw.
- Konstantes wahrnehmen einer externen Tagesstruktur
- Entwickeln einer beruflichen Perspektive
- Beginn einer Ausbildung
- Einstieg in den ersten Arbeitsmarkt
· Regelung der zukünftigen Wohn- und Lebenssituation
Angebot
Das Betreute Wohnen bietet an den Standorten Windisch und Brugg insgesamt 16 Therapieplätze in fünf Wohnungen an, die Häuser liegen zentral in Wohnquartieren und sind mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar. In jeder Wohnung leben drei bis vier Personen. In der Regel stehen Einzelzimmer zur Verfügung. Küche, Bad und weitere Räumlichkeiten wie bspw. TV-Zimmer, PC-Raum oder Garten werden miteinander genutzt. Den Wohnalltag gestalten und organisieren die Klientinnen und Klienten weitgehend selbständig.
Generelles Therapieprogramm und allgemeine Rahmenbedingungen:
In der wöchentlichen Wohngruppensitzung werden Fragen des Zusammenlebens, der beruflichen und sozialen Integration, des Freizeitverhaltens etc. besprochen.
Einzelgespräche werden regelmässig mit der fallverantwortlichen Bezugsperson geführt. In diesem Rahmen werden individuelle Themen, die Phasen des Therapieverlaufs sowie aktuelle Frage- und Problemstellungen bearbeitet.
Unser Angebot Sozialdienst hilft bei Bedarf im Umgang mit Behörden, bei Berufsabklärungen, bei Problemen mit Arbeitgebern und Arbeitgeberinnen und unterstützt bei administrativen Aufgaben, wobei wir vor allem die Förderung der Eigen- und Selbständigkeit fokussieren.
Die Zusammenarbeit mit Arbeitgebern, Kostenträgern, Ärztinnen, externen Psychotherapeuten sowie Fachdiensten ist uns ein zentrales Anliegen. Aus diesem Grund finden bei Bedarf regelmässige Vernetzungsgespräche statt.
Als sinnvoll erachten wir auch die Zusammenarbeit mit für den Klienten oder die Klientin bedeutsamen Personen. Wunsch und Einverständnis der Klientinnen und Klienten vorausgesetzt, beziehen wir Familienangehörige sowie Partnerinnen und Partner etc. in den Therapieprozess mit ein.
Alle Klientinnen und Klienten übernachten unter der Woche im Haus. Sie bestimmen selbst, wann sie abends aus dem Ausgang zurückkehren. Die Wochenenden können gemäss den Vorgaben der individuellen Therapiephase und der Hausregeln extern verbracht werden. Die Hausregeln des jeweiligen Standortes ist für alle Klientinnen und Klienten verbindlich und werden zusammen mit dem Therapievertrag unterzeichnet.
Besonderheiten am Standort Windisch:
In Windisch besteht eine punktuell höhere Betreuungsdichte, die es uns erlaubt, Menschen mit besonderen Bedürfnissen (bspw. Frauen, Jugendliche und junge Erwachsene, Menschen mit psychischen und/oder physischen Beeinträchtigungen, Menschen mit unregelmässiger Tagesstruktur und /oder fehlender beruflicher Perspektive etc.) enger zu begleiten und in Krisensituationen rascher stabilisieren zu können.
Das Therapieangebot ist hier um folgende Punkte erweitert:
- Frauenwohnung
- Individuelle Bezugsperson
- Tägliche Teampräsenz auch am Wochenende
- Haussitzung
Besonderheiten am Standort Brugg:
Das Angebot in Brugg ist für Menschen geeignet, die über eine nachgewiesene höhere Stabilität und Selbstorganisation verfügen. Insbesondere sollten die beruflichen Perspektiven entwickelt und erste Schritte umgesetzt sein. D.h. die Klientinnen oder Klienten verfügen bereits beim Eintritt über eine längerfristig garantierte externe Tagesstruktur.
Das Therapieangebot ist hier um folgende Punkte erweitert:
- Kontoführung bereits ab der Integrationsphase
- Programm für Kontrolliertes Trinken für Klientinnen und Klienten, die im Verlauf ihrer Suchtbiografie keine Probleme im Umgang mit Alkohol hatten
Teampräsenz:
- In Windisch sind Teammitglieder von Montag bis Freitag grundsätzlich ab 16 h bis in die Abendstunden vor Ort erreichbar
- In Brugg sind Teammitglieder von Montag bis Donnerstag in der Regel ab 14 h bis in die Abendstunden anwesend
- Am Wochenende sind Teammitglieder am Samstag zwischen 10 und 12 h und am Sonntag zwischen 19 und 21 h am Standort Windisch
- In regelmässig unregelmässigen Abständen finden zu allen Tages- und Nachtzeiten Stichprobenkontrollen an beiden Standorten statt (Anwesendheitskontrolle der Bewohnerinnen und Bewohner, Urin- und/oder Atemlufttest etc.)
- Von Freitag- bis Sonntagabend besteht zusätzlich ein telefonischer Notfalldienst, unter dem das Team rund um die Uhr erreichbar ist
Therapieverlauf (in der Regel dauert der Aufenthalt im Betreuten Wohnen sechs bis neun Monate)
Eintritt
Probezeit:
Eingewöhnung in den neuen Tagesablauf (Arbeit, Freizeit, Therapie) und Kennenlernen des Betriebs, der Mitbewohnerinnen und Mitbewohner und des Betreuungsteams. Die Probezeit endet vier Wochen ab Eintritt mit einem Standortgespräch und der Zielvereinbarung für die Integrationsphase. Rückfälle jeglicher Art führen zur Rückversetzung in den stationären Therapiebereich.
Integrationsphase:
Umsetzen der festgelegten Ziele. Spätestens nach drei Monaten wird die Integrationsphase in einem Standortgespräch ausgewertet. Verlief die Integrationsphase in zentralen Punkten nicht erfolgreich, wird eine neue Zielvereinbarung erarbeitet und der Klient oder die Klientin bleibt in der Integrationsphase bis zur nächsten Auswertung. Bei erfolgreicher Bewältigung folgt die Austrittsphase. Mit Rückfällen arbeiten wir gemäss Rückfallkonzept. Nach einer Krisenintervention im stationären Bereich steigt der Klient oder die Klientin im Probezeitstatus ein.
Austrittsphase:
Planung und Vorbereitung des Therapieabschlusses. Es besteht die Möglichkeit für eine Woche Probewohnen unter Alltagsbedingungen in der zukünftigen Wohnsituation. Die Austrittsphase endet mit dem Abschlussgespräch. Die letzten sechs Wochen müssen rückfallfrei bewältigt werden.
Austritt
Umgang mit Rückfällen
Wir kontrollieren die Abstinenz unserer Klientinnen und Klienten stichprobenweise und auf Verdacht hin mit Atemlufttests und Urinproben.
Während der Probezeit führt ein Rückfall in der Regel zur Rückversetzung in den stationären Therapiebereich.
Ab der Integrationsphase arbeiten wir mit einem Stufenmodell: Rückfall mindestens dreiwöchige Frist , innerhalb derer der Rückfall schriftlich und mündlich aufgearbeitet wird Krisenintervention bei erneutem Konsum innerhalb der Frist. Die Art der Krisenintervention wird mit der betroffenen Person im Rahmen einer individuellen Vereinbarung festgelegt. Dies kann sein: stationäre Therapie, Entzugsstation, Wochenenden im stationären Rahmen, tägliche Alkoholtests oder Urinproben, tägliche Stützgespräche mit einem Teammitglied, Medikation mit Nemexin, Antabus etc.
Therapieausschluss
Konsum oder Lagerung von Drogen, Alkohol und nicht beim Team deklarierten Medikamenten in den Wohnungen, Häusern oder in deren unmittelbarer Umgebung untersagt und führt zum sofortigen Therapieabbruch oder unterbruch. Ebenso wird Gewalt und aggressives Verhalten als Form der Auseinandersetzung und des Konfliktverhaltens im Betreuten Wohnen nicht akzeptiert. Solches Verhalten führt ebenfalls zum Therapieabbruch oder unterbruch.
Gesundheit und Hygiene
Medizinische Versorgung:
Die Klientinnen und Klienten sind grundsätzlich selbst für die Gesundheitsvorsorge und Gesundheitsversorgung verantwortlich.
Sauberkeit und Hygiene.
Die Klientinnen und Klienten führen ihren Haushalt selbständig. Sauberkeit und Ordnung im und ums Haus wird mit Hilfe eines Ämtliplans organisiert. In den Wohnungen liegt die Verantwortung vor allem bei den Klientinnen und Klienten selbst.
Aussenkontakte und Besucherinnen und Besucher
Grundsätzlich unterstützen und fördern wir alle positiven Kontakt- und Beziehungsmöglichkeiten, die die Klientinnen und Klienten ausserhalb unserer Einrichtung zur Verfügung haben. Dies schliesst Familienmitglieder, eigene Kinder, Lebenspartner, Freunde und Berufskolleginnen mit ein. Im Kontakt mit eigenen Kindern ist uns besonders das Kindeswohl und der Schutz von Kindern ein zentrales Anliegen, was wir mit den betroffenen Personen individuell mittels Vereinbarungen regeln, die u.a. Notfallszenarien, Vorgehen bei Rückfällen, Meldepflichten etc. beinhalten. Besucherinnen und Besucher auf den Wohngruppen s ollen nach Möglichkeit vorangemeldet werden. Im Haus übernachten können sie in Windisch in der Regel nicht und Brugg nur in begründeten Situationen. Über Ausnahmen entscheidet das Team.
Therapie- und Lebenshaltungskosten
Therapiekosten:
Im Betreuten Wohnen belaufen sich die Therapiekosten auf SFr. 150.-/Tag. Darin sind die Kosten für Wohnen (Miete, Strom, Heizung etc.) und therapeutische Begleitung (Gruppen- und Einzelgespräche, Lohnverwaltung, Sozialdienst etc.) enthalten. Zusätzlich zu den Therapiekosten benötigen die Klientinnen und Klienten ein monatliches Budget zur Bestreitung der Lebenshaltungskosten.
Lebenshaltungskosten:
Die Lebenshaltungskosten bestreiten unsere Klientinnen und Klienten im Rahmen eines separaten, vom Kostenträger bewilligten Budgets über Lohn, Arbeitslosen- oder IV-Taggelder. Alle Einkünfte müssen an das Betreute Wohnen oder den Kostenträger abgetreten sein und Überschüsse gelten als Eigenbeteiligung an die Therapiekosten. Falls das Einkommen nicht zur Deckung der Lebenshaltungskosten ausreicht, übernimmt der Kostenträger in der Regel die Differenz, resp. den vollen Betrag. Die Klientinnen und Klienten des Betreuten Wohnens dürfen erst ab bestimmten Therapiephasen zu Übungszwecken ein eigenes Bank- oder Postkonto bewirtschaften. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen Konto- oder Kreditkarten beim Team oder beim Kostenträger deponiert werden.
Information und Anmeldung
Stiftung für Sozialtherapie
Betreutes Wohnen Windisch und Brugg
Klosterzelgstrasse 21
5210 Windisch
Telefon 056 441 61 30
Fax 056 441 59 24
Hier können Sie das Kurzkonzept als PDF herunterladen: Kurzkonzept Betreutes Wohnen